(Fotos: SiW aus den öffentlich ausgelegten Unterlagen von Prokon)
Die Firma PROKON beantragt die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von 9 Windenergieanlagen (WEA) mit 200 Meter Gesamthöhe in den Gemarkungen Kolverath (1 WEA), Retterath (2 WEA) und Mannebach (6 WEA). Für die 9 WEA, Kranstellflächen und Zuwegungen werden laut den Antragsunterlagen 163.433 m² Wald gerodet und dauerhaft versiegelt. Dies entspricht 16 Hektar bzw. 23 Bundesliga-Spielfelder. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt ein Zielabweichungsbescheid der SGD Nord vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor.
Die Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurden erstmalig am 08.06.2020 von Prokon eingereicht. Auf Grund von mehreren durch die Wählergruppe Sturm im Wald bemängelten Bekanntmachungsfehlern in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 03.12.2020, 30.06.2023 und 11.08.2023 erfolgt nun eine erneute 4. Offenlage.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgelegten Unterlagen können auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden. Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 25.03.2024 bis einschließlich 27.05.2024 schriftlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder elektronisch an dieter.hein@vulkaneifel.de erhoben werden.
Am Donnerstag hat der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz seinen Jahresbericht vorgelegt. Darin stellt die Behörde fest, dass Betreiber von Windkraftanlagen oft kein oder zu wenig Geld beiseitegelegt hätten, um die Anlagen später wieder abbauen zu können. Es bestehe das Risiko, dass der Steuerzahler für die Kosten in Millionenhöhe aufkommen muss. Der Rechnungshof sieht das Risiko, dass landesweit für Abbaukosten von rund 42 Millionen Euro der Steuerzahler aufkommen müsste. Als Beispiel nennt der Rechnungshof den Eifelort Zilsdorf. Dort wird der Landkreis Vulkaneifel die Kosten für den Abbau der Windkraftanlagen in Höhe von 300.000 Euro übernehmen müssen.
Auch beim Windpark Nachtsheim Luxem wurden gravierende Fehler bei den Rückbaukostenschätzungen gemacht. So wurde der erforderliche Inflationsausgleich nur mit 1,4545 statt 2 % pro Jahr berücksichtigt. Zur Berechnung der Sicherheitsleistung wurden zudem die Nettobeträge anstelle der vorgeschriebenen Bruttobeträge herangezogen. Damit bleibt die zusätzlich zu zahlende Umsatzsteuer unberücksichtigt. Ebenso wurden die Rückbaukosten unzulässigerweise um die Erlöse aus der Verwertung von wiederverwendbaren Anlagenteilen reduziert. Allein dadurch wurde die Sicherheitsleistung der 8 genehmigten Windenergieanlagen um eine Millionen Euro zu niedrig festgesetzt. Insgesamt geht es hier um ein hohes Kostenrisiko über 2,25 Millionen Euro für die öffentlichen Haushalte, wenn die Behörden bei einer sogenannten Ersatzvornahme anstelle eines insolventen Betreibers den Rückbau vornehmen müssen.
Die Verbandsgemeinden Daun (150 ha), Gerolstein (200 ha) und Kelberg (180 ha) im Landkreis Vulkaneifel haben in Ihren Flächennutzungsplanungen 530 Hektar für Freiflächenphotovoltaik freigegeben. Das entspricht 5.300.000 m² bzw. 742 Bundesliga-Spielfelder.
In der Vulkaneifel gibt es ausreichend versiegelte und überbaute Flächen, um dort die benötigten Solaranlagen zu installieren. Leider ist der dramatische Schwund der Artenvielfalt in der Öffentlichkeit noch nicht genügend angekommen. Wenn durch stetige Eingriffe in die Natur am Ende das Ökosystem zusammenbricht, braucht es da auch keine Klimarettung mehr.
(Fotos: SiW aus den öffentlich ausgelegten Unterlagen von Grünwerke)